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191. Münchner Oktoberfest
19. September - 4. Oktober 2026
Update:

Mit Kindern und Jugendlichen auf der WiesnWichtige Hinweise für Eltern

Verhaltensregeln, Empfehlungen und Hinweise des Stadtjugendamtes München für Eltern mit Kindern auf dem Oktoberfest. Was gilt es zu beachten, wenn Sie einen Wiesnbesuch mit Kindern und Jugendlichen planen?

Wie jedes Jahr gibt es jeweils am Dienstag einen Familientag auf der Wiesn. An diesen Tagen gelten bis 19 Uhr ermäßigte Fahr-, Eintritts- und Verkaufspreise. Auch während der so genannten Mittagswiesn (Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr) bieten Geschäfte mit dem Mittagswiesnplakat ermäßigte Fahr-, Eintritts-, Verkaufspreise und günstiges Essen an. Für einen Besuch der Wiesn mit Kleinkindern und Kindern sind die Mittagszeit und der frühe Nachmittag besonders zu empfehlen. Hier entzerren sich die Besucherströme erfahrungsgemäß und es ist wesentlich angenehmer und mit deutlich weniger Stress für die Eltern und ihre Kinder verbunden, über die Wiesn zu bummeln. Von Besuchen am Wochenende ist dringend abzuraten.

Kinderwägen auf dem Oktoberfest

Angesichts der großen Masse an Besucherinnen und Besuchern bestehen Gefahren gerade für Kinder, die in Kinderwägen geschoben werden. Deshalb gibt es zur Sicherheit von Kleinkindern Regelungen zum Besuch der Festwiese mit Kinderwägen. Es ist zu beachten, dass an Samstagen und am Feiertag, dem 3. Oktober, das Betreten der Wiesn mit Kinderwägen generell verboten ist. An den übrigen Tagen sind Kinderwägen nur bis 18 Uhr erlaubt.

Zum Stillen und Wickeln der Kinder gibt es einen Wickel- und Stillraum im Servicezentrum Theresienwiese (Eingang „Festleitung“ hinter dem Schottenhamel-Zelt).

Wenn ein Kind seine Eltern verloren hat

Sollte ein Kind verloren gegangen sein, können sich Eltern an die Wiesnwache der Polizei im Servicezentrum oder an jeden auf der Wiesn eingesetzten Polizeibeamten wenden.

Kinder, die ihre Eltern nicht mehr finden, sollen sich am besten an einen auf der Wiesn eingesetzten Polizeibeamten wenden. Auch Schausteller, Zeltpersonal oder Ordnungsdienste können helfen, den Kontakt zur Polizei herzustellen.

Damit die Suche nach dem Kind erfolgreich ist

Dazu noch ein Tipp: Eltern sollten mit ihrem Kind einen Treffpunkt vereinbaren, falls sie sich verlieren. Völlig ungeeignet dafür ist aber die Bavaria, das Riesenrad oder der Haupteingang. Dort herrscht stets unübersichtliches Gedränge. Geeignet ist zum Beispiel der Eingang zur Festleitung im Servicezentrum hinter dem Schottenhamel-Zelt. Möglichst am Anfang des Wiesnbummels gemeinsam dort hin gehen, um sich den Treffpunkt einzuprägen.

Bitte daran denken, dass der Akku des Handys voll geladen ist und das Handy eingeschaltet lassen. Eltern sollten den Kindern einen Zettel mit den Telefonnummern mitgeben, unter denen sie und andere Angehörige sicher zu erreichen sind. Dies erleichtert eine schnelle „Familienzusammenführung“.

Regelungen, die im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes gelten

  • Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
  • Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20 Uhr nicht mehr in den Festzelten aufhalten.
  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

Das Jugendschutzgesetz regelt den Ausschank und Konsum von Alkohol wie folgt:

  • Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt – ebenso ist ihnen der Konsum nicht gestattet.
  • Erst ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt erlaubt.
  • Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken (Schnaps, Coctails, Limes usw.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Ebenso ist deren Konsum nicht erlaubt.
  • Ausschank und Verkauf von Alcopops sind auf der Wiesn generell verboten.
  • An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen untersagt

Diese Hinweise und Regelungen sollten dabei helfen, den Wiesnbesuch für Eltern und Kinder zu einem rundum gelungenen Ereignis zu machen.

Das Stadtjugendamt und die Redaktion wünschen viel Spaß auf der Wiesn.

-mrj